Rechtsberatung und Rechtsvertretung
- Versicherungsberater beraten ihre Mandanten bei der Vereinbarung, Änderung oder Prüfung von Versicherungsverträgen.
- Bei der Wahrnehmung von Ansprüchen aus Versicherungsverträgen im Schadensfall vertreten Versicherungsberater ihre Mandanten außergerichtlich gegenüber dem Versicherer.
- Versicherungsberatern ist es gesetzlich untersagt wirtschaftliche Vorteile von Versicherungsunternehmen anzunehmen (Provisionen, etc.) bzw. eine Abhängigkeit von Versicherungsunternehmen einzugehen.
- Die Vergütung des Versicherungsberaters erfolgt durch den Mandanten und nicht vom Versicherungsunternehmen.